Zum Inhalt springen

Financial Services

KI-Governance für Banken und Versicherer

Ich begleite Finanzinstitute dabei, KI- und Agentic-AI-Systeme an DORA, IKT-Risiko und MaRisk auszurichten und nachvollziehbar in den kontrollierten Betrieb zu überführen.

  • Kontrolliert.
  • Reguliert.
  • Auditierbar.
Symmetrische resiliente Plattformarchitektur mit redundanten Datenwegen, Kontrollpunkten und Audit-Perimeter

Für CISO, CRO, IKT-Risiko, Compliance und Plattformteams in Banken und Versicherungen

  • DORA · IKT-Risiko · MaRisk
  • EU AI Act
  • DSGVO
  • Azure OpenAI
  • AWS Bedrock
  • Auditability

Für KI in Finanzinstituten entscheiden IKT-Risiko, Nachweispflichten und Aufsicht oft stärker über den Erfolg als das Modell selbst.

  • DORA ohne KI-Übersetzung

    DORA und IKT-Risikomanagement sind etabliert, aber nicht auf KI- und Agentic-Workloads übertragen.

  • Nachweise gegenüber der Aufsicht

    Modell-, Daten- und Entscheidungsnachweise für BaFin, EZB und interne Revision fehlen oder sind nicht reproduzierbar.

  • Drittparteien- und Modellrisiko

    Bei Cloud- und Modellservices fehlen häufig eine belastbare Kritikalitätsbewertung, laufendes Monitoring und eine umsetzbare Exit-Strategie.

Ansatz

Compliance & Governance by Design

Aufsichts- und IKT-Risikoanforderungen von Beginn an in Architektur und Betrieb eingebaut.

  • An DORA ausgerichtete Kontrollen

    IKT-Risikomanagement, Vorfallmeldung und Resilienz-Tests auf KI-Workloads übertragen.

  • Modell- & Datenrisiko

    Nachvollziehbarkeit von Modellen, Datenherkunft und Entscheidungen für Revision und Aufsicht.

  • Drittparteien-Governance

    Vertragsbeziehung und Kritikalität der unterstützten Funktion bewerten sowie Due Diligence, Monitoring, Informationsregister und Exit-Strategie für externe Dienste festlegen.

  • Audit-Readiness

    Evidenz, Kontrollkatalog und Dokumentation strukturiert und reproduzierbar für BaFin, EZB und interne Revision aufbereitet.

Beratung, die regulatorische Tiefe mit Plattform-Umsetzung verbindet

WALTER verbindet aufsichtsrechtliche Anforderungen, Enterprise-Architektur und hands-on Umsetzung für Finanzinstitute, die KI verantwortungsvoll betreiben wollen.

VergleichskategorieStandard-AnsatzWALTER Ansatz
RegulatorikDORA als DokumentenübungDORA & IKT-Risiko in Architektur und Betrieb verankert
NachweiseNachträgliche Audit-VorbereitungKontinuierliche Evidenz und reproduzierbare Nachweise
SkalierungEinzelne KI-PoCsWiederverwendbare Plattformmuster mit klaren Mandanten- und Kontrollgrenzen

Regulatorik

Standard-Ansatz
DORA als Dokumentenübung
WALTER Ansatz
DORA & IKT-Risiko in Architektur und Betrieb verankert

Nachweise

Standard-Ansatz
Nachträgliche Audit-Vorbereitung
WALTER Ansatz
Kontinuierliche Evidenz und reproduzierbare Nachweise

Skalierung

Standard-Ansatz
Einzelne KI-PoCs
WALTER Ansatz
Wiederverwendbare Plattformmuster mit klaren Mandanten- und Kontrollgrenzen

Von KI-Pilot zu einem für die Aufsicht prüfbaren Betrieb

Jedes produktive Finanz-KI-System braucht Kontrolle, Nachweise und Resilienz.

  1. Phase 1

    Zielbild

    Anwendungsfall, Risikoklasse und aufsichtsrechtliche Anforderungen klären.

  2. Phase 2

    IKT-Risiko

    IKT-Risikobewertung nach DORA inklusive Drittparteien- und Ausfallrisiken durchführen.

  3. Phase 3

    PoC

    Kontrollierter Proof of Concept mit klaren Erfolgskriterien und Ausstiegsoptionen.

  4. Phase 4

    Betrieb

    Produktiver Betrieb mit regelmäßigen Resilienz-Tests (Ausfall- und Störszenarien) und einer laufend gepflegten, prüffähigen Dokumentation für die Aufsicht.

Ressourcen

Praxiswissen für Risiko-, Compliance- und Plattformteams

  • DORA-Leitfaden

    Strukturierte Leitfäden für DORA, IKT-Risiko und KI-Kontrollen.

    Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026

    In Vorbereitung
  • Audit-Checklisten

    Prüfpunkte für IKT-Risiko, Auslagerung und Betriebsfreigabe.

    Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026

    In Vorbereitung
  • Case Briefs

    Entscheidungsvorlagen für KI-Vorhaben in Banken und Versicherungen.

    Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026

    In Vorbereitung
  • Kontroll-Vorlagen

    Wiederverwendbare Arbeitsstände für Governance und Aufsichtsnachweise.

    Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026

    In Vorbereitung

FAQ

Häufige Fragen aus Erstgesprächen mit Finanzinstituten

  • Wie bringen wir KI im Einklang mit DORA in Produktion?

    Bestehendes IKT-Risikomanagement, Resilienz-Tests und Vorfallmeldeprozesse werden auf KI- und Agentic-Workloads übertragen. Fehlende Kontrollen werden als technische Leitplanken, Freigabeschritte und Monitoring in die Plattformarchitektur eingebaut und mit dokumentierten Nachweisen für die Aufsicht verbunden.

  • Welche Nachweise erwarten BaFin, EZB und Revision konkret?

    Nachvollziehbare Entscheidungen, Rollen und Freigaben, Datenherkunft, Modell- und Prompt-Versionierung sowie Logging, Monitoring und Risikoanalysen. Zudem dokumentierte Kontrollen für den produktiven Betrieb. Wichtig ist, dass diese Nachweise reproduzierbar und prüfbar bleiben.

  • Wie steuern wir Modell- und Drittparteienrisiko bei externen KI-Diensten?

    Nicht jeder Cloud- oder Modellanbieter ist automatisch ein kritischer IKT-Drittdienstleister. Wir prüfen Vertragsbeziehung und Kritikalität der unterstützten Funktion und leiten daraus Due Diligence, vertragliche Anforderungen, Monitoring, Informationsregister und Exit-Strategie ab.

Regulatorischer Stand und Primärquellen

Die Hinweise dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einsatzes.

  • DORA wird seit dem 17. Januar 2025 angewendet und umfasst unter anderem IKT-Risikomanagement, Vorfälle, Resilienztests und IKT-Drittparteienrisiken.

    Stand: August 2026 · Primärquelle: BaFin: DORA

  • Übergangshinweis: DORA-pflichtige Institute wurden zum 17. Januar 2025 aus dem Anwendungsbereich der BAIT herausgenommen; die vollständige schrittweise Aufhebung der BAIT ist bis Ende 2026 vorgesehen.

    Stand: August 2026 · Primärquelle: BaFin: Übergang der xAIT

  • IKT-Drittparteienrisiken sind während des gesamten Bezugs zu bewerten und zu überwachen; nicht jeder Cloud-Anbieter ist automatisch ein kritischer IKT-Drittdienstleister.

    Stand: August 2026 · Primärquelle: BaFin: IKT-Drittparteienrisiko

Lassen Sie uns Ihre KI-Roadmap für die Aufsicht prüfbar machen