Datenschutz & EHDS-Readiness
Zweckbindung, Zugriffskontrollen und Datenflüsse für Cloud, On-Prem, Private Cloud oder Air-Gapped-Umgebungen.
Gesundheitswesen
Ich begleite Healthcare-Organisationen beim kontrollierten und nachvollziehbaren KI-Einsatz. Datenschutz, fachliche Validierung sowie eine mögliche Einordnung nach Medizinprodukterecht werden für den jeweiligen Einsatzkontext separat geprüft.

Patientendaten sind besondere Kategorien nach DSGVO. Zugriff, Zweckbindung, Cloud-, On-Prem- und Private-Cloud-Grenzen brauchen klare Kontrollen.
Ohne Validierung, Bias-Prüfung und menschliche Aufsicht ist KI in der Versorgung nicht verantwortbar.
EHDS, MDR und EU AI Act sind bekannt, aber nicht in technische Kontrollen und Prozesse übersetzt.
Ansatz
Datenschutz, fachliche Validierung und Nachweisbarkeit von Beginn an eingebaut.
Zweckbindung, Zugriffskontrollen und Datenflüsse für Cloud, On-Prem, Private Cloud oder Air-Gapped-Umgebungen.
Validierung, Bias-Prüfung und menschliche Aufsicht für den Einsatz in der Versorgung.
Guardrails, Logging, Pseudonymisierung und Zugriffskontrollen für alle KI-Workloads.
Evidenz und Dokumentation für interne Prüfungen aufbauen. Eine mögliche medizinprodukterechtliche Einordnung wird als eigener Prüfstrang behandelt.
WALTER übersetzt regulatorische Anforderungen in Plattform- und Betriebsentscheidungen, die im klinischen Alltag tragfähig bleiben.
| Vergleichskategorie | Standard-Ansatz | WALTER Ansatz |
|---|---|---|
| Datenschutz | Pauschale Einwilligungslogik | Zweckbindung und EHDS-orientierte Datenflüsse |
| Klinik | Modellgüte als alleiniges Kriterium | Validierung, Bias-Prüfung und menschliche Aufsicht |
| Nachweise | Nachträgliche Dokumentation | Kontinuierliche, prüfbare Evidenz |
Patientensicherheit und Nachvollziehbarkeit zuerst.
Phase 1
Versorgungsziel, Einsatzkontext und Patientensicherheitsanforderungen klären.
Phase 2
Datenschutzkonzept, Einwilligungen und technische Schutzmaßnahmen für Gesundheitsdaten festlegen.
Phase 3
Fachliche Validierung und Nachweisführung gegenüber Aufsicht und Prüfstellen.
Phase 4
Kontrollierter Betrieb mit laufendem Monitoring und dokumentierter Nachvollziehbarkeit.
Praxiswissen für Datenschutz-, Klinik- und Digitalteams
Leitfäden für Gesundheitsdaten, Zweckbindung und Sekundärnutzung.
Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026
Prüfpunkte für Validierung, Bias und menschliche Aufsicht.
Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026
Entscheidungsvorlagen für KI-Vorhaben im Gesundheitswesen.
Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026
Wiederverwendbare Arbeitsstände für Datenflüsse und Nachweise.
Erste Veröffentlichung ab 30. September 2026
Häufige Fragen aus Erstgesprächen im Gesundheitswesen
Die Hinweise dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einsatzes.
Für den EHDS sind wichtige Durchführungsrechtsakte bis März 2027 vorgesehen; wesentliche Anwendungsschritte folgen ab März 2029 und für weitere Datenkategorien ab März 2031.